Ihr Rechtsanwalt für Vereins- und Gesellschaftsrecht in Rodenberg
Das Vereinswesen ist in Deutschland fest verankert. Zahlreiche Personen engagieren sich in Sportvereinen, Kulturvereinen oder auch Traditionsvereinen wie etwa Schützenvereinen, um gemeinsam Interessen und Hobbys nachzugehen oder für bestimmte Überzeugungen einzustehen. Die allgemeine Vereinsausrichtung, die Aufgaben und Befugnisse der Mitglieder sowie verschiedenste vereinsinterne Bestimmungen werden dabei in der Vereinssatzung festgehalten.
Das Vereinsrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Angelegenheiten, die das Vereinsleben betreffen – etwa mit der Mitgliedschaft, der Gemeinnützigkeit des Vereins, dem Vereinssteuerrecht, der Eintragung in das Vereinsregister und vielen weiteren rechtlichen Fragen. Andreas Krayl steht Ihnen als Rechtsanwalt für Vereinsrecht mit seinem Team bereits im Vorfeld der Vereinsgründung zur Seite, unterstützt bei der Erstellung und Überarbeitung von Satzungen und vertritt seine Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwaltskanzlei Andreas Krayl
Bei der Gründung und Führung einer Gesellschaft kommt das Gesellschaftsrecht zum Tragen. Eine Gesellschaft ist eine mittels Gesellschaftsvertrag gegründete Vereinigung von Personen, die gemeinsam einen Zweck bzw. ein Ziel verfolgt. Wir betreuen sowohl Personengesellschaften wie beispielsweise offene Handelsgesellschaften als auch Kapitalgesellschaften wie etwa GmbHs bei der Gründung und bieten eine umfassende Beratung zu allen relevanten rechtlichen Aspekten.
Was können wir im Bereich Vereins- und Gesellschaftsrecht für Sie tun? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei in Rodenberg auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!